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AGB

l. Allgemeines

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund
    dieser Lieferungs- und Leistungsbedingungen. Diese gelten somit auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    Spätestens mit der Entgegennahme der Ware und Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.
  2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich
    schriftlich bestätigen.
  3. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, soweit diese nicht ausdrücklich
    schriftlich an erkannt werden.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und
    sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
    Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden,
    soweit Verkaufsangestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen
    abgeben, welche über die schriftliche Auftragsbestätigung hinausgehen, bedürfen
    diese stets der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
  5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der
    vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.

II. Frist für Lieferungen und Leistungen

  1. Liefertermine sind freibleibend und gelten vorbehaltlich eigener Belieferung. Etwas
    anderes gilt nur, wenn Liefertermine fix schriftlich vereinbart sind.
  2. Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann
    uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier weiteren
    Wochen mit der Erklärung setzen, dass er nach fruchtlosem Ablaut dieser Frist die
    Annahme ablehne. Trifft unsere Lieferung auch innerhalb dieser Frist nicht beim Käufer
    ein, so ist er berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund
    von Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
    auch nachträglich auftretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
    Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen
    usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten auftreten - haben wir auch bei verbindlich
    vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw.
    Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Laufzeit
    hinauszuschieben. Sobald die vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Monate überschritten
    wird, können sowohl der Käufer als auch wir als Verkäufer vom Vertrag hinsichtlich des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurücktreten. Eine solche Rücktrittsabsicht ist jedoch
    mindestens zwei Wochen vorher schriftlich zu erklären: innerhalb dieser Zeitspanne kann die
    Lieferung gegebenenfalls nachgeholt werden.
  4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese können auch
    besonders berechnet werden.
  5. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Übernahme der Ware
    oder Erteilung der Versandvorschrift für uns länger als 10 Tage im Rückstand, so sind wir
    nach Setzung einer Nachfrist von weiteren zehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
    oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verfangen.
  6. Wird der Versand oder die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, kann - beginnend
    mit dem Monat nach Anzeige der Lieferung bzw. Versandbereitschaft - Lagergeld in
    Höhe von 1,2 % des Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Käufer
    berechnet werden. Das Lagergeld wird insgesamt auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt,
    es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.

III. Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer mit der Übergabe der Ware bei Abholung über. Bei Versand
    der Lieferung geht die Gefahr über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
    Person übergeben wird, oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies gilt auch,
    wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
  2. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verschoben, so lagert die Ware vom Tag der
    Anzeige der Versandbereitschaft an auf die Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg
    werden von uns ausgewählt. Eventuelle Wünsche des Käufers werden dabei nach Möglichkeit
    berücksichtigt.
  3. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Werden Lieferungen zugunsten des Käufers
    transportversichert, wird die Versicherung für unseren Käufer und auf dessen Kosten
    abgeschlossen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer selbst unmittelbar
    gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geltend zu
    machen.

IV. Preise

  1. Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen
    Umsatzsteuer, Verpackung und Zuführung.
  2. Die in den Auftragsbestätigungen genannten Preise sind für die Dauer von vier Monaten
    verbindlich. Bei Auftragsannahme nicht vorhersehbare Kostensteigerungen berechtigen uns
    danach zu einer Anpassung der Preise, es sei denn, diese sind ausdrücklich als fest
    vereinbart. Eine zulässige Preiserhöhung orientiert sich an den gestiegenen Rohstoffpreisen
    und gestiegenen Lohnkosten.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Übernahme der Ware
    ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers fällig. Eine andere Vereinbarung muss
    ausdrücklich schriftlich erfolgen.
  2. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Verkäufer nicht anerkannter
    Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft, dasselbe gilt für eine Aufrechnung mit
    solchen Gegenansprüchen. Der Käufer kann nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die
    unbestritten anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Soweit nichts anderes vereinbart und auf der Rechnung kein Zahlungsdatum angegeben
    ist, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne
    Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und
    Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
    dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen
    kann. Im Falle der Hingabe von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck
    eingelöst ist.
  5. Gerät der Käufer durch Mahnung unter Fristsetzung in Verzug oder leistet er insbesondere
    erst nach einem fest vereinbarten Fälligkeitstag (Fixgeschäft), so sind wir berechtigt, von
    dem betreffenden Zeitpunkt des Verzugs an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
    berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Ein weitergehender
    Schadensersatzanspruch ist dadurch nicht ausgeschlossen.
  6. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere seinen
    Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere
    Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Fragestellen, so ist
    der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks
    angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle auch berechtigt, Vorauszahlungen oder
    Sicherheitsleistungen zu verlangen und bis zur Erfüllung die Ausführung des Käufers zu
    verweigern.

VI. Rücktritt und Stornierung

  1. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware oder mit Zahlungen - bei Vereinbarungen
    von Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten - in Verzug, so kann der Verkäufer,
    unbeschadet seiner Rechte aus den übrigen Geschäftsbedingungen, dem Käufer schriftlich
    eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die
    Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist
    ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten
    oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, kann der Verkäufer einen
    pauschalierten Schadensersatzbetrag fordern, und zwar der Höhe nach 20 % des
    Bruttoverkaufspreises.
  3. Der Verkäufer garantiert, daß die veräußerten Geräte den gesetzlichen Bestimmungen
    entsprechen. Verneinendenfalls erklärt sich der Verkäufer bereit, das bereits ausgelieferte
    Gerät gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Ist der Kaufgegenstand noch
    nicht ausgeliefert, wird auf Wunsch des Käufers der Vertrag ersatzlos storniert.

VII. Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben
    Tagen nach Eintreffen oder Erhalt der Lieferung gerügt werden. Die Rüge hat schriftlich
    unter genauer Bezeichnung der Mängel zu erfolgen. Dasselbe gilt für fehlerhafte Stückzahl
    und fehlende Zubehörteile. Bei Beanstandungen muss die Ware bis zur Besichtigung und
    Begutachtung ungeteilt und unbearbeitet bleiben. Beanstandungen nach Durchführung
    eigener Reparaturversuche schließen jegliche Gewährleistung aus. Dasselbe gilt für Transportschäden. Die Bearbeitung und Durchführung von Reparaturmaßnahmen gilt in
    solchen Fällen als Anerkennung der vertragsgemäßen Lieferung.
  2. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erkennen des
    Mangels schriftlich anzuzeigen. Ein Versäumen dieser Frist führt zum Verlust des
    Gewährleistungsrechtes.
  3. Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich die Gewährleistungspflicht grundsätzlich
    auf - nach unserer Wahl - kostenfreie Nachbesserung oder Rückgabe der beanstandeten
    Ware gegen Lieferung/Abholung eines Ersatzstückes. Ist die Nachbesserung oder
    Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert, so kann der Käufer
    einen entsprechenden Preisnachlass (Minderung) oder nach seiner Wahl
    Rückgängigmachung (Wandlung) des Kaufvertrages verlangen.
  4. Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz,
    Vertragsstrafen und ähnliches, sind auch wegen Mangelfolgeschäden und wegen positiver
    Vertragsverletzung ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn uns oder unsere
    Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.
  5. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer
    Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung unserer Produkte
    sind jedoch - sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert sind - unverbindlich und
    befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Messungen und Versuchen.
    Gesetzliche und behördliche Vorschriften bei der Verwendung unserer Geräte sind vom
    Käufer zu beachten. 6. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
    Der Käufer ist darlegungs- und beweispflichtig für die Behauptung, dass kein natürlicher
    Verschleiß vorliegt.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Bearbeitung und Umbildung
    oder Reparaturen erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung
    für ihn. Erlischt das (Miteigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt
    vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Verkäufers an der einheitlichen Sache wertmäßig
    (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit)Eigentum des
    Verkäufers so lange unentgeltlich. Geräte, an welchem dem Verkäufer (Mit)Eigentum zusteht,
    werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  2. Erfolgt die Ware für einen vom Käufer unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so ist dieser berechtigt,
    die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu veräußern, so lange er nicht
    in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsleistungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
    bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
    sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den
    Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
    Auf Aufforderung des Verkäufers wird der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die
    erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des
    Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden
    trägt der Käufer.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der
    Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder
    gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
    In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer
    liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
  2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung
    mit Vollkaufleuten und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und
    Scheckforderungen, ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
  3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand hat,
    nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
    verlegt oder sein Wohnsitz der gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
    nicht bekannt ist.

X. Schlussbestimmungen

  1. Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die
    Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages im übrigen nicht berührt. Im Fall der
    Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung
    durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
  2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere für
    Nebenabreden, Zusicherungen jeglicher Art sowie nachträgliche Vertragsänderungen
    und -ergänzungen.
  3. Ich (wir) willige(n) ein, daß die Firma WALDMANN die in der Bestellung enthaltenen Daten zur Aufnahme und Abwicklung des Vertrages erhält, verarbeitet und speichert. Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
Waldmann Werkstattechnik, Peter Dörfler Straße 22, 86929 Penzig, Tel: +49 (0) 8191-8739 Fax: +49 (0) 8191-8449

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