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l. Allgemeines
- Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund
dieser Lieferungs- und Leistungsbedingungen. Diese gelten somit auch für
zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware und Leistung gelten die Bedingungen
als angenommen.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies ausdrücklich
schriftlich bestätigen.
- Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen, soweit diese
nicht ausdrücklich
schriftlich an erkannt werden.
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
und
sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen
und Nebenabreden,
soweit Verkaufsangestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen
abgeben, welche über die schriftliche Auftragsbestätigung hinausgehen,
bedürfen
diese stets der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf
der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
II. Frist für Lieferungen und Leistungen
- Liefertermine sind freibleibend und gelten vorbehaltlich eigener Belieferung.
Etwas
anderes gilt nur, wenn Liefertermine fix schriftlich vereinbart sind.
- Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten,
so kann
uns der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier
weiteren
Wochen mit der Erklärung setzen, dass er nach fruchtlosem Ablaut dieser Frist
die
Annahme ablehne. Trifft unsere Lieferung auch innerhalb dieser Frist nicht beim
Käufer
ein, so ist er berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.
- Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt
und aufgrund
von Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören
auch nachträglich auftretende Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen
usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten auftreten - haben wir auch bei verbindlich
vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung
bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Laufzeit
hinauszuschieben. Sobald die vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Monate überschritten
wird, können sowohl der Käufer als auch wir als Verkäufer vom Vertrag
hinsichtlich des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurücktreten.
Eine solche Rücktrittsabsicht ist jedoch
mindestens zwei Wochen vorher schriftlich zu erklären: innerhalb dieser Zeitspanne
kann die
Lieferung gegebenenfalls nachgeholt werden.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Diese
können auch
besonders berechnet werden.
- Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung der Ware mit der Übernahme
der Ware
oder Erteilung der Versandvorschrift für uns länger als 10 Tage im Rückstand,
so sind wir
nach Setzung einer Nachfrist von weiteren zehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verfangen.
- Wird der Versand oder die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert,
kann - beginnend
mit dem Monat nach Anzeige der Lieferung bzw. Versandbereitschaft - Lagergeld
in
Höhe von 1,2 % des Nettorechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat
dem Käufer
berechnet werden. Das Lagergeld wird insgesamt auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt,
es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden.
III. Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Käufer mit der Übergabe der Ware bei Abholung
über. Bei Versand
der Lieferung geht die Gefahr über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende
Person übergeben wird, oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Dies
gilt auch,
wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
- Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verschoben, so lagert die Ware
vom Tag der
Anzeige der Versandbereitschaft an auf die Gefahr des Käufers. Versandart
und Versandweg
werden von uns ausgewählt. Eventuelle Wünsche des Käufers werden
dabei nach Möglichkeit
berücksichtigt.
- Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen. Werden Lieferungen zugunsten des
Käufers
transportversichert, wird die Versicherung für unseren Käufer und auf
dessen Kosten
abgeschlossen. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer
selbst unmittelbar
gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen
Frist geltend zu
machen.
IV. Preise
- Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich ausschließlich
der jeweils gültigen
Umsatzsteuer, Verpackung und Zuführung.
- Die in den Auftragsbestätigungen genannten Preise sind für die Dauer
von vier Monaten
verbindlich. Bei Auftragsannahme nicht vorhersehbare Kostensteigerungen berechtigen
uns
danach zu einer Anpassung der Preise, es sei denn, diese sind ausdrücklich
als fest
vereinbart. Eine zulässige Preiserhöhung orientiert sich an den gestiegenen
Rohstoffpreisen
und gestiegenen Lohnkosten.
V. Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Übernahme
der Ware
ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers fällig. Eine andere
Vereinbarung muss
ausdrücklich schriftlich erfolgen.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Verkäufer
nicht anerkannter
Gegenansprüche des Käufers sind nicht statthaft, dasselbe gilt für
eine Aufrechnung mit
solchen Gegenansprüchen. Der Käufer kann nur mit solchen Ansprüchen
aufrechnen, die
unbestritten anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Soweit nichts anderes vereinbart und auf der Rechnung kein Zahlungsdatum angegeben
ist, sind die Rechnungen des Verkäufers innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne
Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung
des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen.
Sind bereits Kosten und
Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über
den Betrag verfügen
kann. Im Falle der Hingabe von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn
der Scheck
eingelöst ist.
- Gerät der Käufer durch Mahnung unter Fristsetzung in Verzug oder
leistet er insbesondere
erst nach einem fest vereinbarten Fälligkeitstag (Fixgeschäft), so sind
wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt des Verzugs an, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Ein weitergehender
Schadensersatzanspruch ist dadurch nicht ausgeschlossen.
- Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere
seinen
Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn dem Verkäufer
andere
Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers
in Fragestellen, so ist
der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen,
auch wenn er Schecks
angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle auch berechtigt, Vorauszahlungen
oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen und bis zur Erfüllung die Ausführung
des Käufers zu
verweigern.
VI. Rücktritt und Stornierung
- Kommt der Käufer mit der Abnahme der Ware oder mit Zahlungen - bei Vereinbarungen
von Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten - in Verzug, so kann der
Verkäufer,
unbeschadet seiner Rechte aus den übrigen Geschäftsbedingungen, dem
Käufer schriftlich
eine Nachfrist von 14 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf
dieser Frist die
Erfüllung des Vertrages durch den Käufer ablehne. Nach erfolglosem Ablauf
der Nachfrist
ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag
zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Verlangt der Verkäufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung, kann
der Verkäufer einen
pauschalierten Schadensersatzbetrag fordern, und zwar der Höhe nach 20 %
des
Bruttoverkaufspreises.
- Der Verkäufer garantiert, daß die veräußerten Geräte
den gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen. Verneinendenfalls erklärt sich der Verkäufer bereit, das
bereits ausgelieferte
Gerät gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Ist der
Kaufgegenstand noch
nicht ausgeliefert, wird auf Wunsch des Käufers der Vertrag ersatzlos storniert.
VII. Gewährleistung
- Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich, spätestens
aber innerhalb von sieben
Tagen nach Eintreffen oder Erhalt der Lieferung gerügt werden. Die Rüge
hat schriftlich
unter genauer Bezeichnung der Mängel zu erfolgen. Dasselbe gilt für
fehlerhafte Stückzahl
und fehlende Zubehörteile. Bei Beanstandungen muss die Ware bis zur Besichtigung
und
Begutachtung ungeteilt und unbearbeitet bleiben. Beanstandungen nach Durchführung
eigener Reparaturversuche schließen jegliche Gewährleistung aus. Dasselbe
gilt für Transportschäden. Die Bearbeitung und Durchführung von
Reparaturmaßnahmen gilt in
solchen Fällen als Anerkennung der vertragsgemäßen Lieferung.
- Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von einer Woche nach Erkennen
des
Mangels schriftlich anzuzeigen. Ein Versäumen dieser Frist führt zum
Verlust des
Gewährleistungsrechtes.
- Bei berechtigter Mängelrüge beschränkt sich die Gewährleistungspflicht
grundsätzlich
auf - nach unserer Wahl - kostenfreie Nachbesserung oder Rückgabe der beanstandeten
Ware gegen Lieferung/Abholung eines Ersatzstückes. Ist die Nachbesserung
oder
Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie verweigert,
so kann der Käufer
einen entsprechenden Preisnachlass (Minderung) oder nach seiner Wahl
Rückgängigmachung (Wandlung) des Kaufvertrages verlangen.
- Über das Vorstehende hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz,
Vertragsstrafen und ähnliches, sind auch wegen Mangelfolgeschäden und
wegen positiver
Vertragsverletzung ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn uns oder unsere
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen.
- Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer
Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über Anwendung und Eignung unserer
Produkte
sind jedoch - sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert sind
- unverbindlich und
befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Messungen und Versuchen.
Gesetzliche und behördliche Vorschriften bei der Verwendung unserer Geräte
sind vom
Käufer zu beachten. 6. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
Der Käufer ist darlegungs- und beweispflichtig für die Behauptung, dass
kein natürlicher
Verschleiß vorliegt.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Bearbeitung
und Umbildung
oder Reparaturen erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch
ohne Verpflichtung
für ihn. Erlischt das (Miteigentum des Verkäufers durch Verbindung,
so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit)Eigentum des Verkäufers an der einheitlichen Sache
wertmäßig
(Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt
das (Mit)Eigentum des
Verkäufers so lange unentgeltlich. Geräte, an welchem dem Verkäufer
(Mit)Eigentum zusteht,
werden im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Erfolgt die Ware für einen vom Käufer unterhaltenen Geschäftsbetrieb,
so ist dieser berechtigt,
die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu veräußern,
so lange er nicht
in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsleistungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer
bereits jetzt
sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt
ihn widerruflich, die an den
Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen
einzuziehen.
Auf Aufforderung des Verkäufers wird der Käufer die Abtretung offen
legen und jenem die
erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des
Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten
und Schäden
trägt der Käufer.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug
- ist der
Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen
oder
gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte
zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den
Verkäufer
liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt
vom Vertrag.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung
mit Vollkaufleuten und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich
Wechsel- und
Scheckforderungen, ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand
hat,
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz der gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
X. Schlussbestimmungen
- Sollten Teile dieser Bedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so wird
dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages im übrigen nicht berührt.
Im Fall der
Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen sind wir berechtigt, die unwirksame Bestimmung
durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
- Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt insbesondere
für
Nebenabreden, Zusicherungen jeglicher Art sowie nachträgliche Vertragsänderungen
und -ergänzungen.
- Ich (wir) willige(n) ein, daß die Firma WALDMANN die in der Bestellung
enthaltenen Daten zur Aufnahme und Abwicklung des Vertrages erhält, verarbeitet
und speichert. Wir behalten uns das Recht vor, die Bedingungen zu ändern
oder zu ergänzen.
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